Mieterhöhung, CO₂-Umlage und mehr: Viele nützliche Informationen für private Eigentümer und Vermieter

Fotos: Haus & Grund Kaiserslautern

Der Vorsitzende Jürgen Hammel konnte zur Mitgliederversammlung von Haus & Grund Kaiserslautern über 50 Mitglieder im Deutschordensaal der Sparkasse Kaiserslautern begrüßen. Angesichts der hohen Nachfrage in der Rechtsberatungspraxis hielt der Rechtsanwalt einen kurzen Vortrag zum Thema Mieterhöhung.

Mietspiegel für die Stadt Kaiserslautern

In der Stadt Kaiserslautern könne eine Mieterhöhung in der Regel gut anhand des Mietspiegels durchgeführt werden. Der Mietspiegel in Kaiserslautern ist ein einfacher Mietspiegel, der in Abständen von zwei Jahren angepasst werden soll. Der Ortsverein hat sich bereits an die Stadtverwaltung und die im Stadtrat vertretenen Fraktionen gewendet und die Fortschreibung des Mietspiegels auf der Grundlage der Veränderung des Verbraucherpreisindexes gefordert.

Im Landkreis Kaiserslautern sei es mit einer Mieterhöhung etwas schwieriger, so Hammel. Denn ein Mietspiegel ist erst ab 50.000 Einwohnern Pflicht. Die Mietübersichten bzw. Mietaufstellungen von Internet-Portalen oder anderen Organisationen seien keine Mietspiegel im Sinne des Gesetzes. Daher können sie nicht zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden, stellte der Jurist klar. Auch an Vergleichsmieten komme man als Vermieter aufgrund des Datenschutzes nur noch schwer heran. In Gebieten ohne Mietspiegel sei es daher die beste Möglichkeit, eine einvernehmliche Mieterhöhung durchzuführen. Um der Problematik vorzubeugen, empfiehlt Haus & Grund Kaiserslautern bei einer Neuvermietung in Gebieten ohne Mietspiegel die Vereinbarung einer Indexmieterhöhung. Diese muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden, mahnte Hammel.

Darüber hinaus erläuterte der Vorsitzende die Grundregeln rund um die neue CO₂-Abgabe. Die Kosten hierfür müssen sich – je nach energetischem Zustand der Immobilie – Vermieter und Mieter aufteilen. Nach der Erfahrung Hammels stellen Dienstleistungsunternehmen für Betriebskosten die CO₂-Kosten gesetzmäßig gut und auch selbst nachrechenbar dar. Zudem verwies er auf eine Berechnungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die als Online-Tool zur Verfügung steht (unter: https://co2kostenaufteilung.bmwk.de).

Mitgliederzahl stieg auch 2023 weiter an

Der Jahresbericht des Vorsitzenden fiel positiv aus. So habe der Verein die Mitgliederzahl weiter steigern können, 35 neue Mitglieder kamen 2023 hinzu. Hammel bat alle Mitglieder noch einmal, dem Verein zur Verbesserung der Kommunikation ihre E-Mail-Adresse bekannt zu geben.

Die Versammlung schloss mit einem Vortrag von RA Ralf Schönfeld. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz referierte zum Thema „Balkonkraftwerke bei Miete und WEG“.

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen